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Koblenzer Mietspiegel

Beim Koblenzer Mietspiegel handelt es sich um einen nach § 558d BGB qualifizierten Mietspiegel. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Koblenz sowie den jeweiligen Interessensvertretern der Mieter:innen und Vermieter:innen anerkannt. Er hat einen zeitlichen Geltungsbereich für rund 2 Jahren vom 17.3.2023 - 31.12.2024 und gilt nur für das Koblenzer Stadtgebiet.

Diese Anwendung speichert die eingegebenen Daten nur zum Zweck der Berechnung und nur für die Dauer der Sitzung. Eine weitergehende Erfassung, Speicherung oder Verarbeitung erfolgt nicht. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Nicht anwendbar ist der Mietspiegel auf Wohnungen, auf die mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
  • preisgebunden und öffentlich gefördert (sog. Sozialwohnungen)
  • gewerblich oder teilgewerblich genutzt
  • Werks- oder Dienstwohnung
  • befinden sind in einer heimähnlichen Unterkunft (z. B. Studenten- oder Jugendwohnheim)
  • vom Vermieter möbliert
  • preisgünstig (z. B. von Verwandten) angemietet
  • selbst genutztes Eigentum

Hinweis zum Ausfüllen
Auf den folgenden Seiten werden auch Fragen zur Wohnungsausstattung gestellt. Beim Ausfüllen sind nur die Elemente zu betrachten, die der Vermieter mit der Wohnung vermietet. Nicht die, die die Mieter nachträglich eingebaut haben.

In Zusammenarbeit mit:

externer Link: klicke hier für Webseite Mieterbund
externer Link: klicke hier für Webseite Haus und Grund Koblenz
externer Link: klicke hier für Webseite Vermieterverein


Dieses Online-Angebot wird Ihnen bereitgestellt durch die Stadt Koblenz - Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung

Kontakt
Daniela Schüller
Tel: 0261/129-1247
Mail: mietspiegel@stadt.koblenz.de