Beim Koblenzer Mietspiegel handelt es sich um einen nach
§ 558d BGB qualifizierten Mietspiegel. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Koblenz sowie den jeweiligen Interessensvertretern der Mieter:innen und Vermieter:innen anerkannt.
Er hat einen zeitlichen
Geltungsbereich für rund 2 Jahren vom 17.3.2023 - 31.12.2024 und gilt
nur für das Koblenzer Stadtgebiet.
Diese Anwendung speichert die eingegebenen Daten nur zum Zweck der Berechnung und nur für die Dauer der Sitzung.
Eine weitergehende Erfassung, Speicherung oder Verarbeitung erfolgt nicht. Alle Angaben erfolgen
ohne Gewähr.
Nicht anwendbar ist der Mietspiegel auf Wohnungen, auf die mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
- preisgebunden und öffentlich gefördert (sog. Sozialwohnungen)
- gewerblich oder teilgewerblich genutzt
- Werks- oder Dienstwohnung
- befinden sind in einer heimähnlichen Unterkunft (z. B. Studenten- oder Jugendwohnheim)
- vom Vermieter möbliert
- preisgünstig (z. B. von Verwandten) angemietet
- selbst genutztes Eigentum
Hinweis zum Ausfüllen
Auf den folgenden Seiten werden auch Fragen zur Wohnungsausstattung gestellt. Beim Ausfüllen sind nur die Elemente zu betrachten, die der Vermieter mit der Wohnung vermietet. Nicht die, die die Mieter nachträglich eingebaut haben.